In neuem örtlichen Entwicklungskonzept hat die Marktgemeinde Hürm ihrer zukünftigen Entwicklung den Weg geebnet und die mittel- bis langfristigen Ziele festgelegt. Dabei wurden einige wichtige Fragen in den Bereichen: Wohnen/Siedlung, Verkehr/Infrastruktur, Arbeit/gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe und Landschaft/Energie/Klima beantwortet, wie zum Beispiel:

– welche Funktionen die Teile des Gemeindegebietes übernehmen sollen
– welche Konfliktbereiche bestehen in der Siedlungsstruktur
– welche Räume für die bauliche Entwicklung sinnvoll sind
– besteht eine Rückwidmungsnotwendigkeit bzw. gibt es ein Nachverdichtungspotenzial
– welche Grenzen bei der künftigen Entwicklung nicht überschritten werden sollen
– sind alle Ortschaften gut erreichbar, auch für nicht motorisierten Verkehr (ausreichend Straßenbreiten, Gehsteige, ruhender Verkehr, Grünräume)
– bestehen landwirtschaftliche Betriebe, die gewerblicher Tätigkeit nachgehen
– welche Gebiete haben besondere Erholungsfunktion und in welcher Form
– welche Siedlungsform wäre für die jeweiligen Ortschaften gut unter dem Aspekt des Flächensparens und der Wahrung des Ortsbildes?

Im Zuge der Beauftragung der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzepts fanden im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Befragungen mit interessierten Einwohnern Hürms statt. Die Einbindung der ansässigen Bevölkerung ist bedeutend, um einzelnen Ortschaften auf ihre Wichtigkeit hin besser einschätzen zu können. Ebenso sind ansässige Bürger die wahren Profis ihrer Gemeinde und können somit bei Fragen, welche sich nicht durch Recherche beantworten lassen, weiterhelfen.

Viele der Ziele und Maßnahmen, die im Rahmen dieser Impulsveranstaltungen abgegeben wurden, flossen ein in die Konzepterstellung. Insgesamt können diese vier Veranstaltungen als besonderer Erfolg verbucht werden, weil in Summe ca. 160 Personen daran teilnahmen, was fast 10% der Hürmer Bevölkerung entspricht!

Hier erklären wir kurz, was ein Entwicklungskonzept ist 

Das Örtliche Entwicklungskonzept ist das Bindeglied zwischen der Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen und dem Örtlichen Raumordnungsprogramm, insbesondere dem Flächenwidmungsplan. Es fasst nicht nur die einzelnen Teilkonzepte (Betriebsstättenkonzept, Energie- und Klimakonzept, Infrastruktur- und Verkehrskonzept, Landschaftskonzept und Siedlungskonzept) sowie die Ergebnisse Grundlagenforschung zu einem Gesamtkonzept zusammen, sondern konkretisiert vor allem die Ziele des Örtlichen Raumordnungsprogramms durch eine klare räumliche Zuordnung (entsprechend § 13 Abs 3 des
NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl. Nr. 3/2015 idgF.).

Der Planungszeitraum des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist langfristiger als jener des Flächenwidmungsplanes – im Sinne des Raumordnungsgesetzes stellt der Flächenwidmungsplan dessen schrittweise Umsetzung dar: 

– das Örtliche Entwicklungskonzept ist Bestandteil der Verordnung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes einer Marktgemeinde
– der Flächenwidmungsplan darf dem Örtlichen Entwicklungskonzept nicht widersprechen, sondern dient der Umsetzung der Zielsetzungen des Entwicklungskonzeptes
– für Grundeigentümer entfaltet das Örtliche Entwicklungskonzept keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Die Grundlage für baubehördliche Entscheidungen ist der Flächenwidmungsplan und, dort wo ein solcher besteht, der Bebauungsplan.

Nach § 25 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 darf ein Örtliches Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) u.a. dann abgeändert werden, wenn dies der Verwirklichung der Ziele des Entwicklungskonzeptes dient.

Neben diesem Vorteil eines vorhandenen Örtlichen Entwicklungskonzeptes bieten sich weitere Vorteile:
– Festlegung der langfristigen Entwicklung ohne sofortige Widmung
– Umwidmung von Grünland in Bauland erst, wenn die Verfügbarkeit und die Finanzierung der Aufschließung gesichert sind
– die Möglichkeit, unterschiedliche Varianten abzubilden und damit den Handlungsspielraum der Marktgemeinde zu erhöhen.