Mit der Novelle 2020 des NÖ Raumordnungsgesetzes hat der NÖ Landtag zwei neue Widmungskategorien eingeführt:

Wohngebiete für nachhaltige Bebauung und Kerngebiete für nachhaltige Bebauung.

Gegenüber dem „einfachen“ Wohn- und Kerngebiet unterscheiden sich diese in punkto Dichte der Bebauung. Während das Kern- und das Wohngebiet künftig mit einer Bebauungsdichte von maximal 1,0 Geschoßflächenzahl limitiert ist, kann in den Widmungsarten Wohngebiet bzw. Kerngebiet mit nachhaltiger Bebauung unter Angabe der höchstzulässigen Geschoßflächenzahl entsprechend dichter gebaut werden.

In Orts- und Stadtkernen kann es somit zu Anpassungsbedarf in der Flächenwidmung kommen, da hier mitunter bereits im Bestand schon höhere Dichten zu finden sind.

Eine Übergangsregelung bis 2028 gilt nur dort, wo vor der Novellierung bereits Bebauungspläne verordnet waren.

Mit dieser Bestimmung sollen negative Auswirkungen, die durch großvolumige Anlagen (z.B. Geschoßwohnbauten) in locker bebauten Bereichen verursacht werden können, hintangehalten werden.