Die Photovoltaik-Studie widmet sich der Identifizierung von Flächen, die sich für die Widmung von „Grünland-Photovoltaikanlagen“ eignen. Gemäß § 20 Abs. 2 Z. 21 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 ist eine solche Widmung für Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 50 kWp (Kilowatt Peak, was der Spitzenleistung einer PV-Anlage unter standardisierten Testbedingungen entspricht) erforderlich.

Die Identifizierung geeigneter Standorte für PV-Anlagen erfolgt in erster Linie auf der Grundlage von GIS-Daten unter Berücksichtigung eines Leitfadens, der von der Abteilung RU7 des Amtes der NÖ Landesregierung herausgegeben wurde. Die grundlegenden Kriterien für die Ermittlung von Eignungsflächen sind wie folgt:

  • Infrastrukturanbindungspotenzial: Hierbei handelt es sich um die Abgrenzung von Flächen, die technisch die Möglichkeit zur Einspeisung bieten. Dies umfasst beispielsweise die Einzugsgebiete von Trafostationen und Umspannwerken.
  • Bodenqualität: Besondere Beachtung wird der Erhaltung landwirtschaftlich hochwertiger Böden geschenkt. Die besten Böden gelten als Ausschlussflächen.
  • Ausschlussflächen: Hierbei handelt es sich um eine Reihe von Kriterien, die zur Festlegung von Ausschlussflächen führen. Dazu gehören Entwicklungsflächen (gemäß ÖEK), Flächen im Grünraum (Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Wälder und Gewässerflächen), Siedlungsgebiete, Erholungsflächen und Verkehrsflächen.
  • Vorbehaltsflächen: Diese Flächen sollten nur in Ausnahmefällen oder unter Berücksichtigung bestimmter Begleitmaßnahmen genutzt werden. Hierzu gehören die regionale Leitplanung, geschützte Bereiche (Denkmal-, Boden- und Naturdenkmale), naturräumliche Gegebenheiten (Gefahrenhinweiskarten, Gefahrenzonenpläne, Überschwemmungsgebiete) und die Sichtbarkeit.
  • Vorzugsflächen: Vorzugsflächen sind Bereiche, die bereits aufgrund ihrer landschaftlichen oder bodenkundlichen Eigenschaften vorbelastet sind. Beispiele hierfür sind Gebiete in der Nähe von Bundesstraßen oder Autobahnen, Hochspannungsfreileitungen, Materialgewinnungsstätten, Lagerplätze sowie Altstandorte oder Altlasten.

 

Die Identifizierung von Eignungsflächen für die Widmung Gpv umfasst schließlich die Flächen, die innerhalb des Anschlusspotenzials liegen und keine Überlagerung mit Ausschlussflächen aufweisen. Darüber hinaus werden die Eignungsflächen aufgrund ihres Solareinstrahlungspotenzials analysiert, um die bestexponierten Standorte zu identifizieren.

Dachflächenanalyse und Ertragspotenzial

Optional erfolgt eine detaillierte Untersuchung der Dachflächen anhand eines digitalen Oberflächenmodells, um das Solareinstrahlungspotenzial und das Ertragspotenzial pro Gebäude präzise zu ermitteln. Diese zusätzlichen Informationen sind von unschätzbarem Wert bei der Entwicklung effizienter Photovoltaiklösungen.